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Verbandschuhe auf Rezept: Was übernimmt die Krankenkasse?

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Schuhwissen · Rezept, Krankenkasse & Hilfsmittelnummer

Einige Verbandschuhe können ärztlich verordnet werden und besitzen eine eigene Hilfsmittelnummer. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder Kauf von der Krankenkasse übernommen wird. Besonders bei gesetzlich Versicherten hängt die Versorgung von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse und ihren Vertragspartnern ab. Bei Verbandschuhe.com rechnen wir nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Deshalb empfehlen wir: Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme möglichst vor der Bestellung.

Verordnung möglich

Bestimmte Verbandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und können bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden.

Keine Direktabrechnung

Bei uns bezahlen Sie Ihre Bestellung selbst. Wir rechnen nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab.

Vorher nachfragen

Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kauf bei uns erstattet werden kann.

Unsere wichtigste Empfehlung: Erst die Kostenübernahme mit der Krankenkasse klären, dann bestellen. Eine ärztliche Verordnung oder eine Hilfsmittelnummer allein ist noch keine verbindliche Kostenzusage.

Können Verbandschuhe auf Rezept verordnet werden?

Ja, bestimmte Verbandschuhe sind als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet. Besteht eine entsprechende medizinische Notwendigkeit, können Ärztinnen und Ärzte Hilfsmittel verordnen. Bei einer solchen Verordnung können die Produktart oder auch die konkrete Positionsnummer eines gelisteten Hilfsmittels angegeben werden. Ob die Krankenkasse anschließend genau dieses Modell beziehungsweise die Versorgung in dieser Form übernimmt, entscheidet jedoch nicht allein die Verordnung. Die gesetzliche Krankenkasse prüft die Versorgung nach ihren Vorgaben und arbeitet dafür mit Vertragspartnern zusammen. Deshalb sollte vor einem privaten Kauf geklärt werden, ob die eigene Krankenkasse eine Erstattung ermöglicht und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Was bedeutet eine Hilfsmittelnummer?

Im Hilfsmittelverzeichnis werden Produkte geführt, die bestimmte Anforderungen an Funktion, Qualität und Einsatzbereich erfüllen. Ein konkretes gelistetes Produkt erhält eine eigene Positionsnummer, die im Alltag häufig einfach als Hilfsmittelnummer bezeichnet wird. Für Kundinnen und Kunden ist diese Nummer ein wichtiger Hinweis darauf, dass das jeweilige Modell im Hilfsmittelverzeichnis geführt wird. Sie bedeutet aber nicht, dass die Krankenkasse jeden Kauf dieses Artikels automatisch bezahlt. Für eine Kostenübernahme spielen zusätzlich die individuelle medizinische Situation, die Verordnung, eine mögliche Genehmigung und die Vertragsregelungen der jeweiligen Krankenkasse eine Rolle.

Sie möchten wissen, ob Ihr Wunschmodell eine Hilfsmittelnummer hat? Die Hilfsmittelnummer ist derzeit nicht bei jedem entsprechenden Artikel direkt in unserem Onlineshop hinterlegt. Fragen Sie uns deshalb gern vor der Bestellung. Wir prüfen für Sie, ob das gewünschte Modell über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Bei einem entsprechend gelisteten Artikel können wir die Hilfsmittelnummer auf Wunsch auch auf Ihrer Rechnung vermerken.

So funktioniert es bei gesetzlich Versicherten

Gesetzlich Versicherte erhalten Hilfsmittel normalerweise über Leistungserbringer, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Auch wenn Ihnen ein Arzt Verbandschuhe verordnet hat, sollte deshalb vor der Bestellung geklärt werden, wie Ihre Krankenkasse die Versorgung organisiert. Fragen Sie am besten ausdrücklich, ob Sie den gewünschten Schuh selbst kaufen und die Rechnung anschließend zur Erstattung einreichen dürfen. Lassen Sie sich außerdem erklären, welche Unterlagen die Krankenkasse dafür benötigt. Wenn Sie ohne vorherige Klärung bei uns bestellen, bezahlen Sie zunächst den vollständigen Kaufpreis selbst. Eine spätere Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse können wir nicht garantieren. Verbandschuhe.com übernimmt deshalb keine Direktabrechnung und kann auch keine Leistungsentscheidung der Krankenkasse treffen.

1. Verordnung klären

Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob Verbandschuhe medizinisch erforderlich und für Ihre Situation verordnungsfähig sind.

2. Krankenkasse fragen

Klären Sie vor dem Kauf, wie Ihre Krankenkasse die Hilfsmittelversorgung organisiert und ob ein selbst bezahlter Kauf erstattet werden kann.

3. Modell auswählen

Wenn Sie bei uns bestellen möchten, beraten wir Sie gern bei Weite, Größe, Verschluss und dem passenden Modell. Auf Wunsch prüfen wir auch die Hilfsmittelnummer.

4. Rechnung einreichen

Sie bezahlen die Bestellung bei uns selbst und erhalten eine Rechnung. Bei einem gelisteten Modell vermerken wir die Hilfsmittelnummer auf Wunsch auf der Rechnung.

Vier Beispiele für Verbandschuhe mit Hilfsmittelnummer

In unserem Sortiment gibt es mehrere Modelle, die im Hilfsmittelverzeichnis geführt werden. Die folgenden vier Schuhe sind Beispiele und stellen keine vollständige Liste dar. Da sich Sortiment und Einträge ändern können, prüfen wir bei einer konkreten Anfrage gern das gewünschte Modell.

Varomed Tromsö 60810

Der Tromsö ist ein Stretch-Kletthalbschuh in Verbandschuhweite L. Seine Hilfsmittelnummer lautet 31.03.03.4079. Tromsö ansehen →

Varomed Genua 60920

Der Genua ist ein weit zu öffnender Verbandschuh in Weite L mit zwei regulierbaren Klettverschlüssen. Seine Hilfsmittelnummer lautet 31.03.03.4011. Genua ansehen →

Varomed Meran 60910

Der Meran bietet Weite L, eine weit zu öffnende Ristlasche und einen zusätzlichen Fersenreißverschluss. Seine Hilfsmittelnummer lautet 31.03.03.4010. Meran ansehen →

Varomed Lindau 60960

Der Lindau ist ein geschlossener Verband-Straßenschuh in Weite L mit Klettverschluss. Seine Hilfsmittelnummer lautet 31.03.03.4077. Lindau ansehen →

Bitte beachten: Diese vier Modelle sind nur Beispiele. Auch weitere Verbandschuhe können über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Wenn Sie bereits ein bestimmtes Modell im Blick haben, fragen Sie uns gern vor der Bestellung.

Was gilt bei privat Versicherten?

Bei einer privaten Krankenversicherung funktioniert die Abrechnung grundsätzlich anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte kaufen medizinisch notwendige Leistungen häufig zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Versicherung ein. Welche Hilfsmittel übernommen werden und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Tarif. Auch bei einer privaten Krankenversicherung sollte deshalb im Zweifel vor dem Kauf geklärt werden, ob der gewünschte Verbandschuh erstattungsfähig ist. Die Medicare by Britta Gabriel GmbH verfügt über ein Institutionskennzeichen, kurz IK. Bei einem entsprechend gelisteten Modell können wir auf Wunsch zusätzlich die Hilfsmittelnummer auf Ihrer Rechnung angeben. Das Institutionskennzeichen und die Hilfsmittelnummer erleichtern die eindeutige Zuordnung der Rechnung, stellen aber für sich allein keine Erstattungszusage der privaten Versicherung dar.

Was wir für Sie tun können – und was die Krankenkasse entscheidet

Wir beraten Sie gern bei der Auswahl eines passenden Verbandschuhs und helfen dabei, Unterschiede bei Weite, Einstieg, Verschluss, Material und Einlagenmöglichkeiten einzuordnen. Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmtes Modell eine Hilfsmittelnummer besitzt, können Sie uns ebenfalls kontaktieren. Bei entsprechenden Artikeln vermerken wir diese Nummer auf Wunsch auf Ihrer Rechnung. Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten tatsächlich übernimmt, können wir jedoch nicht entscheiden. Diese Entscheidung trifft immer die jeweilige Versicherung nach ihren eigenen Voraussetzungen. Deshalb ist eine vorherige Anfrage besonders dann sinnvoll, wenn die Erstattung für Ihre Kaufentscheidung wichtig ist.

Kurz zusammengefasst: Ein Rezept kann die Grundlage für eine Hilfsmittelversorgung sein. Eine Hilfsmittelnummer zeigt, dass ein konkretes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis geführt wird. Beides zusammen bedeutet aber noch nicht automatisch, dass ein selbst gekaufter Schuh von Ihrer Versicherung erstattet wird. Deshalb gilt bei uns: erst die Kostenübernahme klären, dann bestellen.

Fazit: Verordnung möglich – Erstattung vorher klären

Bestimmte Verbandschuhe können ärztlich verordnet werden und verfügen über eine eigene Hilfsmittelnummer. Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen normalen Komfortschuhen. Trotzdem sollte insbesondere bei gesetzlich Versicherten vor dem Kauf geklärt werden, über welchen Leistungserbringer die Krankenkasse versorgt und ob ein selbst bezahlter Kauf bei Verbandschuhe.com anschließend erstattet werden kann. Wir rechnen nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie bestellen und bezahlen Ihren Schuh bei uns selbst und erhalten eine Rechnung. Auf Wunsch prüfen wir bei Ihrem gewünschten Modell, ob eine Hilfsmittelnummer vorhanden ist, und können diese bei einem gelisteten Artikel auf der Rechnung vermerken. Auch privat Versicherte sollten ihren persönlichen Tarif beachten. So bleibt von Anfang an klar, was wir als Händler leisten können und welche Entscheidung bei Ihrer Krankenversicherung liegt.

Häufige Fragen zu Verbandschuhen auf Rezept

Kann mein Arzt Verbandschuhe verschreiben?

Ja, bestimmte Verbandschuhe können bei medizinischer Notwendigkeit als Hilfsmittel verordnet werden. Ob die Krankenkasse die konkrete Versorgung übernimmt, wird davon getrennt geprüft.

Zahlt die Krankenkasse automatisch bei einer Hilfsmittelnummer?

Nein. Eine Hilfsmittelnummer ist keine automatische Kostenzusage. Verordnung, Genehmigung und die Vertragsregelungen der Krankenkasse spielen ebenfalls eine Rolle.

Rechnen Sie direkt mit meiner Krankenkasse ab?

Nein. Bei Verbandschuhe.com bezahlen Sie Ihre Bestellung selbst. Eine mögliche Erstattung klären Sie direkt mit Ihrer Versicherung.

Können Sie die Hilfsmittelnummer auf die Rechnung schreiben?

Ja. Bei einem entsprechend gelisteten Modell vermerken wir die Hilfsmittelnummer auf Wunsch gern auf Ihrer Rechnung.

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